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        Seit dem 14. März 2004 sind die Änderungen im Fischereigesetz von
        Rheinland-Pfalz rechtskräftig. Die herausragendste Neuerung: Kinder dürfen
        in diesem Bundesland mit einem Jugendfischereischein bereits ab sieben
        Jahren angeln. Bis zu diesem Zeitpunkt war es ihnen erst mit zehn Jahren
        erlaubt, eine Angel in die Hand zu nehmen (siehe auch Editorial aus der
        FISCH & FANG vom April). 
        Ebenfalls neu:
        Anglern und Anglerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
        aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
        keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein
        ausgestellt werden. Die Inhaber eines Jugend- beziehungsweise
        Sonderfischereischeins dürfen allerdings nur in Begleitung eines
        Fischereischein-Inhabers ihrem Hobby frönen. Kindern von sieben bis
        zehn Jahren und Behinderten ist es nicht gestattet, die geangelten
        Fische abzuködern, zu betäuben oder zu töten. Dies ist jeweils dem
        begleitenden Fischereischein-Inhaber vorbehalten. 
        Nach dem überarbeiteten Fischereigesetz dürfen in
        Rheinland-Pfalz auch weiterhin geangelte Fische unter Berücksichtigung
        des Tierschutzgesetzes in einem Setzkescher gehältert werden. Dieser
        muss aus Textilien bestehen und entsprechend geräumig sein. 
        Besonders die Neu-Regelungen zum
        Kinder-Angeln sind ein großes Verdienst der Freizeit-Fischereiverbände
        in Rheinland-Pfalz. Zu ihnen gehören der VDSF (Landesverband), die
        Fischer-Union-West (DAV Landesverband) und der Sportfischerverband
        Pfalz. Bleibt zu hoffen, dass wir bald auch von ähnlichen
        durchschlagenden Erfolgen aus anderen Bundesländern berichten können.
        -ch- 
         
        Quelle: Fisch und Fang (Text) 
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